Dr. Lawlor & Schütt
Rechtsanwälte

Dr. Claudia Lawlor

 

Schwerpunkte Rechtsberatung

  • Baurecht (öffentlich)
  • Familien- und Erbrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Wohnungseigentum

Fachgebiete

Im Familienrecht ist Frau Dr. Lawlor darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von der Volljuristin auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Rechtsanwältin Dr. Lawlor ihre Mandanten beim Thema Zugewinnausgleich. Dann werden von ihr insbesondere weitere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Frau Dr. Lawlor befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Dr. Lawlor berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten.

Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung und Testamentserrichtung sowie die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Frau Dr. Lawlor hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Besonders intensiv tätig ist Frau Dr. Lawlor im Bereich Behindertentestamente. Sie arbeitet seit vielen Jahren im Verein Lebenshilfe. Sie berät und vertritt Eltern eines behinderten Kindes, die ihr Vermögen vererben wollen, denn besonders bei einer Behinderung müssen ausgesprochen komplizierte rechtliche Probleme bedacht werden.

Ob einfache Verträge des täglichen Lebens oder komplexe Unternehmensübertragungen, Frau Dr. Lawlor gestaltet für Sie rechtssichere Vertragswerke und setzt Ihre vertraglichen Rechte zielgerichtet durch. Jeder Vertrag wird Ihren persönlichen Zielen gemäß angefertigt und sichert Sie somit bei späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen ab. Die Investition in ein auf Sie speziell zugeschnittenes Vertragswerk erspart oft ein Vielfaches der hierfür erforderlichen Kosten, denn ein unsicheres Vertragswerk von der Stange kann die Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfall enorm erschweren. Frau Dr. Lawlor erstellt und überprüft beispielsweise folgende Verträge: Gesellschaftsvertrag, Kooperationsvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag, einen Vertrag für den EDV-Bereich, die Medienbranche und Werbebranche sowie Mietvertrag oder Kaufvertrag. Damit sichert sie Ihre Firma oder Existenzgründung vertraglich ab und begleitet den Kauf und die Übernahme von Firmen. Im Übrigen entwirft die Juristin Verträge für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Partnerschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin liegt beim privaten Baurecht unter besonderer Berücksichtigung der VOB. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Bauunternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Wirksamer Bauvertrag VOB, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes. Hier finden Sie in Rechtsanwältin Dr. Lawlor eine qualifizierte Ansprechpartnerin.

Im Mietrecht übernimmt Rechtsanwältin Dr. Lawlor das Mandat für Mieter oder Vermieter. Sie klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Mangel der Mietsache, Kündigung, Kaution und so weiter. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Frau Dr. Lawlor gewährleistet.

Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwältin Dr. Lawlor bildet das Wohnungseigentumsrecht. Ihr Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Frau Dr. Lawlor berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlage.

Kurzprofil Dr. Claudia Lawlor

Claudia Lawlor wurde 1962 in Velbert geboren. Nach ihrem Abitur studierte sie an der Ruhr-Universität in Bochum und absolvierte das anschließende Referendariat in Essen. Seit 1995 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie promovierte zum Thema “Zwangsvollstreckung und öffentliches Recht”. Rechtsanwältin Dr. Lawlor ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Sie spricht fließend Englisch und Französisch.

Bereits seit zehn Jahren unterrichtet sie Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Ökonomie und Management in Essen.

© 2009 RAe Lawlor & Schütt